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   OLG München, 29.07.2008 - 34 Wx 28/08   

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OLG München, 29.07.2008 - 34 Wx 28/08 (https://dejure.org/2008,6392)
OLG München, Entscheidung vom 29.07.2008 - 34 Wx 28/08 (https://dejure.org/2008,6392)
OLG München, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 34 Wx 28/08 (https://dejure.org/2008,6392)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren: Anspruch auf einen Klarstellungsvermerk hinsichtlich einer Eintragungsgrundlage

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 53, 20, 39, 40, 71; UmwG § 20 Abs. 1
    Voraussetzungen für Klarstellungsvermerk

  • Judicialis

    GBO § 20; ; GBO § 39 Abs. 1; ; GBO § 40; ; GBO § 71; ; UmwG § 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 20 § 39 Abs. 1 § 40 § 71; UmwG § 20 Abs. 1
    Klarstellungsvermerk über die Grundlage der Eintragung im Grundbuch nur bei Richtigkeit der begehrten Klarstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines Klarstellungsvermerks über die Grundlage einer Grundbucheintragung

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Prüfungspflicht bei Verschmelzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2009, 81
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 172/01

    Unzulässiger Klarstellungsvermerk im Grundbuch bei bloßen Zweifeln an wirksamer

    Auszug aus OLG München, 29.07.2008 - 34 Wx 28/08
    Die weitere Beschwerde mit dem Ziel, einen klarstellenden Vermerk über die Grundlage der Eintragung in Spalte 4 der Ersten Abteilung des Grundbuchs einzutragen, ist zulässig (vgl. BayObLGZ 2002, 30/31).

    Die Beschränkungen des § 71 Abs. 2 GBO gelten nicht, da Gegenstand eines Klarstellungsvermerks nie eine sachliche Änderung oder Berichtigung der Eintragung sein kann (BayObLGZ 2002, 30/31 m.w.N.; Demharter GBO 26. Aufl. § 53 Rn. 7, § 71 Rn. 47; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 485, 487).

    Von überflüssigen Eintragungen ist das Grundbuch im Interesse der Übersichtlichkeit grundsätzlich freizuhalten (BayObLGZ 1995, 153/155; 2002, 30/32).

    (1) Der begehrten Klarstellung der Eintragungsgrundlage für das im Grundbuch verlautbarte Eigentum der Beteiligten zu 2 kommt keine materielle Bedeutung zu (BayObLGZ 2002, 30/31 m.w.N.).

    (2) Es kann dahin stehen, ob es überwiegend unwahrscheinlich oder gar ausgeschlossen ist (vgl. Böhringer aaO.; BayObLGZ 2002, 30/32; BayObLG MittBayNot 1979, 74/75 - letzter Abs.; OLG Jena FGPrax 2002, 199), dass ein Eigentumserwerb durch die verlautbarte Verschmelzung stattgefunden hat.

  • BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 26/89
    Auszug aus OLG München, 29.07.2008 - 34 Wx 28/08
    Immerhin ist das Registergericht - freilich ohne das Grundbuchamt zu binden (vgl. hierzu BayOblG DNotZ 1990, 171 m. Anm. Kuntze) - davon ausgegangen, dass der Rechtsträger nicht vor der Verschmelzung untergegangen ist.

    Als Gesamtrechtsnachfolger der KG kommt der Beteiligte zu 1, wollte man § 40 GBO entsprechend heranziehen (dazu BayObLG DNotZ 1990, 171), aber nur unter der weiteren Voraussetzung in Betracht, dass trotz der Unwirksamkeit der Verschmelzung die im gleichen Vertrag geregelte Auflösung der KG wirksam vereinbart war.

  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98

    Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 29.07.2008 - 34 Wx 28/08
    b) Erfolgte die Eigentumseintragung im Grundbuch zu Unrecht, etwa weil die Auflassung nichtig war, und holen die Beteiligten oder ihre Gesamtrechtsnachfolger dies durch eine wirksame Auflassung nach, so bedarf es keiner vorherigen Grundbuchberichtigung und auch keiner inhaltsgleichen Neueintragung (BGH NJW 1973, 613/614; NJW 2000, 805/806).
  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 79/07

    Rechtsfolgen der Spaltung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG München, 29.07.2008 - 34 Wx 28/08
    Hiernach sind die Grundstücke, die unter Beachtung von § 28 GBO ausreichend in § 11 Abs. 1 VV bezeichnet wurden (BGH Rpfleger 2008, 247/249), Bestandteil der Verschmelzung geworden.
  • BGH, 06.05.1999 - V ZB 15/99

    Nachweis der Antragsberechtigung

    Auszug aus OLG München, 29.07.2008 - 34 Wx 28/08
    Es genügt jedoch der schlüssige Vortrag, außerhalb des Grundbuchs als Rechtsnachfolger der KG durch Anwachsung Eigentümer der Grundstücke geworden zu sein (vgl. BGH NJW 1999, 2369/2370).
  • BGH, 12.01.1973 - V ZR 98/71

    Antrag auf Einwilligung in die Berichtigung des Grundbuchs - Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG München, 29.07.2008 - 34 Wx 28/08
    b) Erfolgte die Eigentumseintragung im Grundbuch zu Unrecht, etwa weil die Auflassung nichtig war, und holen die Beteiligten oder ihre Gesamtrechtsnachfolger dies durch eine wirksame Auflassung nach, so bedarf es keiner vorherigen Grundbuchberichtigung und auch keiner inhaltsgleichen Neueintragung (BGH NJW 1973, 613/614; NJW 2000, 805/806).
  • OLG Jena, 10.07.2002 - 6 W 276/02

    Widerlegung der Eigentumsvermutung aus dem Grundbuch; Veränderungsnachweis

    Auszug aus OLG München, 29.07.2008 - 34 Wx 28/08
    (2) Es kann dahin stehen, ob es überwiegend unwahrscheinlich oder gar ausgeschlossen ist (vgl. Böhringer aaO.; BayObLGZ 2002, 30/32; BayObLG MittBayNot 1979, 74/75 - letzter Abs.; OLG Jena FGPrax 2002, 199), dass ein Eigentumserwerb durch die verlautbarte Verschmelzung stattgefunden hat.
  • BayObLG, 06.04.1995 - 2Z BR 132/94

    Keine amtswegige Eintragung eines Vermerks im Grundbuch des dienenden

    Auszug aus OLG München, 29.07.2008 - 34 Wx 28/08
    Von überflüssigen Eintragungen ist das Grundbuch im Interesse der Übersichtlichkeit grundsätzlich freizuhalten (BayObLGZ 1995, 153/155; 2002, 30/32).
  • BayObLG, 01.02.1979 - BReg. 2 Z 38/78

    Zur Möglichkeit der Nachholung einer irrtümlich unterbliebenen

    Auszug aus OLG München, 29.07.2008 - 34 Wx 28/08
    (2) Es kann dahin stehen, ob es überwiegend unwahrscheinlich oder gar ausgeschlossen ist (vgl. Böhringer aaO.; BayObLGZ 2002, 30/32; BayObLG MittBayNot 1979, 74/75 - letzter Abs.; OLG Jena FGPrax 2002, 199), dass ein Eigentumserwerb durch die verlautbarte Verschmelzung stattgefunden hat.
  • OLG München, 20.02.2017 - 34 Wx 433/16

    Erhalt einer für Wohnungseigentum bestellten Grunddienstbarkeit an

    b) Mit diesem Ziel ist das Rechtsmittel nach § 71 Abs. 1 GBO zulässig; die Beschränkungen des § 71 Abs. 2 GBO gelten nicht (Senat vom 29.7.2008, 34 Wx 28/08 = Rpfleger 2009, 81; BayObLGZ 2002, 30/31; Demharter GBO 30. Aufl. § 71 Rn. 46).

    Dabei gilt im Verfahren auf Klarstellung der Grundsatz der Amtsermittlung (Senat vom 29.7.2008, 34 Wx 28/08 = Rpfleger 2009, 81 a. E.; Holzer NotBZ 2008, 14/19).

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2009 - 3 Wx 52/09

    Sondereigentum an Balkonräumen; Klärung von Zweifelsfragen im Grundbuch

    Denn Gegenstand eines Klarstellungsvermerks kann nie eine sachliche Änderung oder Berichtigung der Eintragung sein (BayObLGZ 1988, S. 124 ff; BayObLG Rpfleger 2002, S. 303 f; OLG München Rpfleger 2009, S. 81 ff).

    Aus diesen Gründen kommt beispielsweise ein Klarstellungsvermerk nicht in Betracht, wenn er lediglich dazu dient, wegen Zweifeln an einer rechtswirksamen Auflassung - deren Unwirksamkeit mithin nicht feststeht - alternativ den Erwerb des Eigentums auf der Grundlage einer vorsorglich wiederholten zweiten Auflassung zusätzlich im Grundbuch zu verlautbaren (zu Vorstehendem: BayObLGZ 1988, S. 124 ff; BayObLG Rpfleger 2002, S. 303 f; BayObLG NJW-RR 2004, S. 738; OLG München Rpfleger 2009, S. 81 ff; Senat, Beschluss vom 27. Februar 2009 in Sachen I-3 Wx 11/09; vgl. ferner Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2008 in Sachen I-3 Wx 211/08; der Rechtsprechung folgend: Demharter, GBO, 26. Aufl. 2008, § 53 Rdnr. 7; Bauer/von Oefele-Wilke, GBO, 2. Aufl. 2006, § 13 Rdnr. 58; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl. 2008, Rdnr. 294 - 296).

  • OLG Naumburg, 28.11.2012 - 12 Wx 31/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Zulässigkeit der Fassungsbeschwerde; Löschung von

    Jedenfalls wenn sich die angefochtene Klarstellung - wie hier - auf die Eintragung einer Auflassung bezieht, ist die Beschwerdeberechtigung identisch mit dem Antragsrecht im Eintragungsantragsverfahren nach § 13 Abs. 1 S. 1 GBO (z. B. OLG München Rpfleger 2009, 81; OLG Zweibrücken FGPrax 2007, 161; Demharter § 71 Rn. 63 m.w.N.).

    Von überflüssigen Eintragungen ohne Klarstellungs- oder Richtigstellungsfunktion ist das Grundbuch hingegen im Interesse der Übersichtlichkeit grundsätzlich freizuhalten (z. B. BayObLGZ 1995, 153; BayObLG DNotZ 1996, 24; BayObLGZ 2002, 30; OLG München Rpfleger 2009, 81).

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2009 - 3 Wx 60/09

    Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

    Denn Gegenstand eines Klarstellungsvermerks kann nie eine sachliche Änderung oder Berichtigung der Eintragung sein (BayObLGZ 1988, S. 124 ff; BayObLG Rpfleger 2002, S. 303 f; OLG München Rpfleger 2009, S. 81 ff).

    Aus diesen Gründen kommt beispielsweise ein Klarstellungsvermerk nicht in Betracht, wenn er lediglich dazu dient, wegen Zweifeln an einer rechtswirksamen Auflassung - deren Unwirksamkeit mithin nicht feststeht - alternativ den Erwerb des Eigentums auf der Grundlage einer vorsorglich wiederholten zweiten Auflassung zusätzlich im Grundbuch zu verlautbaren (zu Vorstehendem: BayObLGZ 1988, S. 124 ff; BayObLG Rpfleger 2002, S. 303 f; BayObLG NJW-RR 2004, S. 738; OLG München Rpfleger 2009, S. 81 ff; Senat, Beschluss vom 27. Februar 2009 in Sachen I-3 Wx 11/09; vgl. ferner Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2008 in Sachen I-3 Wx 211/08; der Rechtsprechung folgend: Demharter, GBO, 26. Aufl. 2008, § 53 Rdnr. 7; Bauer/von Oefele-Wilke, GBO, 2. Aufl. 2006, § 13 Rdnr. 58; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl. 2008, Rdnr. 294 - 296).

  • OLG München, 11.07.2013 - 34 Wx 271/13

    Grundbuchsache: Sammelbuchung eines an mehreren Grundstücken bestellten

    Beschwerdeberechtigt ist bei einer auf Antrag nach § 13 GBO vorgenommenen Eintragung jeder, dem das ursprüngliche Antragsrecht zustand (Senat vom 29.7.2008, 34 Wx 28/08 = Rpfleger 2009, 81; Demharter § 71 Rn. 47).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2018 - 3 Wx 128/14

    Zulässigkeit der Eintragung eines sogenannten Fabrikfonds als rechtsfähig

    Insoweit korrespondiert das Beschwerderecht mit dem ursprünglichen Antragsrecht nach § 13 GBO (vgl. OLGR München 2008, 705; NJOZ 2015, 361 m.Nw.; Demharter, § 71 Rn. 63).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2008 - 3 Wx 211/08

    Klarstellung einer auf einer unklaren Bewilligung beruhenden Grundbucheintragung

    Ein solcher Vermerk kann eingetragen werden, wenn der vorhandene Grundbucheintrag Umfang und Inhalt eines eingetragenen Rechts nicht in einer Weise verlautbart, die Zweifel ausschließt (OLG München 34 Wx 28/08 vom 29. Juli 2008 bei Juris).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Wx 34/17
    Insoweit korrespondiert das Beschwerderecht mit dem ursprünglichen Antragsrecht nach § 13 GBO (vgl. OLGR München 2008, 705; NJOZ 2015, 361 m.Nw.; Demharter, § 71 Rn. 63).
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